

- Mitglied des Grossen Rates seit 1998
- Vizepräsident der Steuerungskommission (vorher Finanzkommission) des Grossen Rates seit 2002
- Vizepräsident der Grossratsfraktion seit 2006
- Präsident Kommission Bericht FILAG 2012
- Präsident Kommission Totalrevision Gebäudeversicherungsgesetz
- Präsident Kommission Teilrevision Strassenfinanzierungsdekret
- Präsident der Kommission für das kantonales Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz
- Präsident Kommission Teilrevision des kantonalen Finanzkontrollgesetzes
- Präsident der Kommission für die Strategie für Agglomerationen und regionale Zusammenarbeit (Teilrevision Verfassung und Gemeindegesetz)
- Mitglied folgender Kommissionen: BEDAG-Gesetz, Jagdgesetz, Bezirksreform, Teilrevision Steuergesetz, parlamentarische Intitiative Schuldenbremse etc.
Alle Vorstösse und Motionen von Bernhard Antener können im Archiv des Grossen Rats abgerufen werden.
Was ich im Zusammenhang mit der Einführung der Regionalkonferenz und der Kulturförderung im Emmental erlebt habe, ist eines der grösseren politischen Trauer- und Schwarzpeterspiele. Der Verein Region Emmental ist im Juni 2007 gegründet worden – bereits RK-kompatibel. Ich bin Mitglied des Vorstandes. Schon im Frühjahr 2008 haben wir mit den Arbeiten für eine Emmentaler Kulturförderung begonnen. Im April gab es ein erstes Gespräch mit der Geschäftsführerin mit der Region Bern. Dann wurde alles unter Mitwirkung des Amtes für Kultur und des Amtes für Gemeinden und Raumordnung weiter vorangetrieben. Ende Oktober 2008 hat man die Gemeinden ein erstes Mal informiert. Im Frühjahr 2009 lagen das Kalkulationsmodell mit den beiden Zentren Burgdorf und Langnau vor.
Im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen KVG am 1. Januar 2012 sind die Führungsorgane der regionalen Spitalzentren stark gefordert. Bei der Regionalspital Emmental AG (RSE AG) gab es in der Vergangenheit wiederholt Führungswechsel und interimistische Lösungen. Nach dem (erzwungenen) Rücktritt des gesamten Verwaltungsrates im September 2007 wurde der neue Verwaltungsratspräsident am 14. Februar 2008 von der GEF gewählt.
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Änderung des Lotteriegesetzes (Art. 45 Abs. 4) vorzulegen, mit welcher dem Sportfonds mehr Mittel zugewiesen werden, damit
a. die für den Bau und Unterhalt von Sportanlagen festgelegten Beitragssätze jedes Jahr ausgerichtet werden können (keine Kürzungen wegen zu vieler Gesuche);
b. wichtige sportliche Grossprojekte auch künftig mit einem höheren Betrag als zwei Millionen Franken unterstützt werden können, wenn sie bestimmten Kriterien genügen.
Der Regierungsrat wird aufgefordert, auf geeignetem Weg darauf hinzuwirken, dass die
bernischen Gemeinden im laufenden und im kommenden Jahr im Rahmen ihrer finanziellen
Möglichkeiten dem Vorbild des Bundes und des Kantons Bern folgen und eine antizyklische
Finanzpolitik betreiben, namentlich die Investitionen angesichts sinkender Steuererträge
nicht vermindern.
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Rechtsgrundlage vorzulegen, welche den Gemeinden die Einführung einer Sicherheitsabgabe für Grossveranstaltungen ermöglicht.
Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Rechtsgrundlagen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien von Sozialhilfebezügern so zu ändern, dass mit einer pauschalierten Lösung auf das komplizierte Melde- und Abrechnungsverfahren verzichtet werden kann.
Der Regierungsrat wird aufgefordert, bis zum Inkrafttreten des revidierten Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG 2012) auf die Belastung der Sozialhilfe- und EL-Rechnung durch die Kosten der Prämienverbilligung für Sozialhilfe- und EL-Bezüger zu verzichten.
Der Regierungsrat wird beauftragt – falls der Kantonssteuerrabatt für das Steuerjahr 2008 vom Grossen Rat in der 2. Lesung des Steuergesetzes abgelehnt wird – den eingesparten Betrag (100 Mio. Franken) im Voranschlag 2008 für den Schuldenabbau einzustellen.
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Gesetzgebung über die politischen Rechte in dem Sinne zu ändern, dass die Wahlkreise für die Grossratswahlen auf die neu geschaffenen Gebietseinteilungen der dezentralen Verwaltung abgestimmt sind.
Der Regierungsrat wird beauftragt, für die parlamentarische Behandlung der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung dem Grossen Rat zeitgleich auch noch eine Änderung der Gesetzgebung über die politischen Rechte vorzulegen. Diese soll die Wahlkreise für die Grossratswahlen ab dem Jahre 2010 auf die neu geplanten Verwaltungskreise abstimmen.
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Änderung des Finanzkontrollgesetzes (KFKG) vorzulegen, welche für die Finanzkontrolle neu die Rechtform einer selbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts vorsieht.
Der Regierungsrat wird aufgefordert, in der ersten Spitalversorgungsplanung zu prüfen, ob der Vertrag zur Übertragung staatlicher Aufgaben mit der Höhenklinik Montana gekündigt und die Rehabilitation im Kanton in bestehenden Infrastrukturen sichergestellt werden kann.
Der Regierungsrat wird beauftragt, aufgrund der von der Einigungskonferenz der Eidgenössischen. Räte beschlossenen Änderungen bei der Wohneigentumsbesteuerung gestützt Artikel 141 Absatz 1 der Bundesverfassung das Kantons-Referendum gegen das Steuerpaket des Bundes zu ergreifen bzw. mit andern Kantonen zusammen zu unterstützen.